So wurde die Rolle des Gerichtsvollziehers als Bindeglied zwischen Gläubiger und Schuldner sowie dessen sachliche Unabhängigkeit als selbstständiges Organ der Rechtspflege deutlich. Herr Meier stellte die Aufgaben des Gerichtsvollziehers wie Zustellung, Zahlungsvereinbarung, Abnahme der Vermögensaus-kunft, Räumung, Kindeswegnahme, Sperren des Stroms anschaulich dar.

Laut Herrn Meier hat die Pfändung von Gegenständen an Bedeutung verloren, außer im Fall der Austausch-, Taschen- oder Kassenpfändung. Auch wenn heutzutage wenig ge-pfändet und versteigert wird, war es interessant, das Pfandsiegel, das die Beschlagnah-mung der Sache öffentlich dokumentiert, „live“ zu betrachten.

Wir bedanken uns für die Erklärungen und Erfahrungen bei der Vollstreckung, für den Blick in die Praxis und den Alltag eines Gerichtsvollziehers.

Renate Kirschner, Klassenlehrerin der RA12

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