Die Klasse erfuhr, dass ein Thermomix pfändbar ist, während zahlreiche Gegenstände des Schuldners/der Schuldnerin, wie z. B. der Ehering oder das Futter für ein Haustier, unpfändbar sind. Herr Obergerichtsvollzieher Koch unterstrich, dass früher mehr gepfändet wurde, heute mehr Arbeit im Büro zu erledigen ist.

Sollte ein Schuldner/eine Schuldnerin der Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommen, kann der Gläubiger/die Gläubigerin beim zuständigen Amtsgericht einen Haftbefehl beantragen, mit dessen Vollzug der Gerichtsvollzieher/die Gerichtsvollzieherin beauftragt wird. Wer hätte von der Klasse gedacht, dass die Verhaftung zum Tätigkeitsbereich eines Gerichtsvollziehers/einer Gerichtsvollzieherin zählt?

Wenngleich eine Räumung angekündigt ist, bedeutet diese einen tiefen Einschnitt für den Schuldner/die Schuldnerin. Aus Sicht eines Gerichtsvollziehers/einer Gerichtsvollzieherin sind Räumungen aufwändig sowie zeitintensiv. Was den Gerichtsvollzieher bei einer Räumung erwarten kann, zeigte Herr Koch bildhaft im Fall einer Messie-Wohnung.

Herzlichen Dank für die interessanten und anschaulichen Einblicke in den Alltag eines Gerichtsvollziehers. Als kleines Dankeschön überreichten die Klassensprecherinnen eine (gefüllte) Leo-Tasse.

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