Herr Völkl vom Ingolstädter Amtsgericht ist verbeamtet und gleichzeitig selbstständig. Zu seinen Aufgaben gehört es, aus Urteilen, Beschlüssen oder Vollstreckungs-bescheiden die Vollstreckung von Geldforderungen zu betreiben. Dies umfasst die gütliche Erledigung über die Abnahme der Vermögensauskunft (früher „Offenbarungseid“) bis hin zur Verhaftung des Schuldners. Zu den Aufgaben eines Gerichtsvollziehers zählen ebenfalls die Zwangsöffnung und die Zwangsräumung. Da der Schuldner bei einer Räumung alles verliert, ist diese aus der Erfahrung von Herrn Völkl die gefährlichste Art der Vollstreckung. Eine Räumung nimmt Herr Völkl in der Regel nur mit der Polizei vor. Auch Wegnahmevollstreckungen führen Gerichtsvollzieher durch. Gerade bei einer Kindeswegnahme kann dies sehr emotional sein.
Für uns stellt sich der Beruf des Gerichtsvollziehers als sehr vielseitig dar. Die zwei Schulstunden, die sehr aufschlussreich, interessant und spannend waren, sind viel zu schnell vergangen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Völkl, dass er sich für uns Zeit genommen und uns aus seiner über dreißigjährigen Praxiserfahrung erzählt hat. So konnten wir einen anschaulichen Einblick in das Berufsbild des Gerichtsvollziehers als Person der Rechtspflege gewinnen.
Michaela Zanker und Marion Kettner, RA10