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Austausch mit einem Gerichtsvollzieher

Am 01.07.2026 kam Herr Obergerichtsvollzieher Meier in den Unterricht der Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsfachangestellten-Klasse RA10. Herr Meier berichtete interessant und kurzweilig von seinen Aufgaben als Gerichtsvollzieher, welche die Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Abnahme der Vermögensauskunft, Einholung von Drittauskünften, Zwangsräumung, Kindeswegnahme, Verhaftung des Schuldners umfassen.

Im Vorfeld hatte die Klasse Fragen eingereicht, unter anderem die Frage, was gepfändet werden darf. An Armbanduhrenbeispielen wurde die bescheidene Lebens- und Haushaltsführung, die einem Schuldner zugebilligt wird, deutlich. Als Luxusgegenstände gelten und damit pfändbar sind z. B. ein E-Scooter oder ein Thermomix.

Gespannt lauschte die Klasse den Erfahrungen von Herrn Meier. Die Rolle des Gerichtsvollziehers als Bindeglied zwischen Gläubiger und Schuldner sowie dessen sachliche Unabhängigkeit als selbstständiges Organ der Rechtspflege wurden im Austausch deutlich. Herr Meier sieht sich als Vermittler bzw. Mediator mit dem Ziel einer gütlichen Erledigung der Sache. Das heißt er versucht, eine Lösung zu finden, z. B. mit dem Schuldner eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Wir bedanken uns für die Erklärungen und berichteten Erfahrungen bei der Vollstreckung, für den Blick in die Praxis eines Gerichtsvollziehers mit Herz(blut).

-KIRR1

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