Der Geschädigte, der als Zeuge vernommen wurde, erläuterte die Körperverletzung. Der Angeklagte bestritt bis zuletzt die Köperverletzung. So stand Aussage gegen Aussage. Gilt in diesem Fall in dubio pro reo bzw. im Zweifel für den Angeklagten? Da das Gericht die Aussagen des Geschädigten für glaubwürdig hielt, wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Strafmaß von 150 Tagessätzen je 150,00 EUR lag über dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft.

Die Klasse erlebte eine ungewöhnliche Gerichtsverhandlung: Es wurde laut, emotional, es kam zu Unterbrechungen.

Wer hat recht? Ist die Körperverletzung die Eskalation einer seit 20 Jahren bestehenden Nachbarschaftsstreitigkeit? Die Klasse ist geteilt: Eine Hälfte steht auf der Seite des Angeklagten, die andere Hälfte auf der Seite des Geschädigten. Bringt die Berufung, welche der Angeklagte bereits nach dem Verlesen der Urteilsformel geäußert hat, mehr Klarheit?

Die Klasse empfiehlt jedem, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen. Öffentliche Gerichtsverhandlungen schaffen Transparenz und Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz.

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